Statusbericht 12.10. 2023: Vorbereitung auf Erschließungsarbeiten

Der Projektentwickler des neuen Quartiers, die BG Grundbesitzgesellschaft mbH & Co. KG, informiert über den aktuellen Status zum Dyckerhoffgelände: Wir bereits berichtet, ist der Start der Erschließungsarbeiten für die Bodenbehandlungsanlage für Anfang nächsten Jahres geplant. Konkret geht es dabei um die Erschließungsstraße von der Mainzer Landstraße zum Bereich der künftigen Bodenbehandlungsanlage. Dem Bau der Erschließungsstraße gehen einige vorbereitende Maßnahmen voraus. So erfolgen im Oktober im östlichen Bereich des Dyckerhoffgeländes oberflächennahe Rodungsmaßnahmen, bei denen u.a. die Grasnarbe abgetragen und der Oberboden seitlich gelagert wird. Die Maßnahmen dienen dem Zweck, die umgesiedelten Eidechsen zu ihrem eigenen Schutz daran zu hindern, auf die künftige Baustelle zurückzukehren. Alle laufenden Maßnahmen sind behördlich genehmigt und werden von den Artenschutzexperten der BG Natur fachlich begleitet.

Statusbericht 21.09.2023: Bebauungsplan rechtskräftig

Mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplans für das Dyckerhoffgelände ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Sanierung und Neugestaltung des brachliegenden Areals erreicht. Durch die erfolgte Zustimmung der Kreisverwaltung Mainz-Bingen zum geänderten Flächennutzungsplan sowie die Veröffentlichung des Bebauungsplans in der Budenheimer Heimatzeitung am 31. August 2023 ist der Bebauungsplan rechtskräftig. Aktuell befindet sich das Projekt in der Phase der Baurechtsschaffung für die geplante Bodenbehandlungsanlage. Der Start der Erschließungsarbeiten für die Bodenbehandlungsanlage ist für Anfang nächsten Jahres geplant. Wie der Projektentwickler bereits auf Bürgerveranstaltungen erläutert hat, ist das Areal in verschiedenen Teilbereichen unterschiedlich stark kontaminiert. Der wesentliche Teil des kontaminierten Bodens kann erst nach Inbetriebnahme der geplanten, stationären Bodenbehandlungsanlage saniert werden. Für kleinere Teilbereiche, die sich für eine Sanierung durch eine mobile Anlage eignen, wurde bereits eine Genehmigung für eine vorgezogene Sanierung erwirkt. Als vorbereitende Maßnahmen werden seit dem Frühjahr entsprechende Rodungen und Artenschutzmaßnahmen, wie etwa die fachgerechte Umsiedlung von Eidechsen durch das Büro BG Natur, durchgeführt.

   

Artenschutzmaßnahmen und

Präsentationsflächen für Vereine

Derzeit laufen in Teilbereichen des Dyckerhoff-Geländes die mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmten, vorgezogenen Artenschutzmaßnahmen. Konkret handelt es sich dabei um die Umsiedlung von Mauereidechsen, die durch die ökologische Baubegleitung (Büro BG Natur) fachkundig ausgeführt wird. In den Teilbereichen, die durch die ökologische Baubegleitung freigemeldet worden sind, werden die Baumstümpfe und Wurzelstöcke entfernt und die oberste Grasnarbe mit dem Bagger abgezogen. Ziel der Maßnahme ist es, einer Rückkehr der Eidechsen vorzubeugen. Zur Unterdrückung der Staubentwicklung wird die Fläche bereichsweise bewässert. Gemäß Einschätzung des Büro BG Natur werden die aktuellen Artenschutzmaßnahmen voraussichtlich bis Ende Juli 2023 abgeschlossen sein. Daran werden sich weitere Maßnahmen im Rahmen der vorgezogenen Sanierungsgenehmigung für das Gelände anschließen.

Präsentationsflächen für Budenheimer Vereine: Zur Sicherung des Geländes wird das Dyckerhoff-Areal in den kommenden Wochen mit einem Holzzaun versehen. Budenheimer Vereine erhalten die Möglichkeit, sich auf dem Zaun mit einer Werbefläche zu präsentieren. Die Produktionskosten für die Werbeflächen übernimmt die BG Grundbesitzgesellschaft mbH & Co. KG. Seitens interessierter Vereine muss lediglich ein fertiges Layout bereitgestellt werden. Interessierte Vereine schreiben gerne eine kurze Mail an: info@wohnquartier-budenheim.de

Bildnachweis: BG Natur / Christina Schmitt

Video Stand Februar 2021

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Das Dyckerhoff-Gelände am östlichen Rand von Budenheim liegt schon seit mehreren Jahrzehnten im „Dornröschenschlaf“. Doch in wenigen Jahren könnte das brachliegende Industriegelände sich mit neuem Leben füllen: Als attraktives Wohnquartier für Familien. Die BG Grundbesitz, eine Gesellschaft aus J. Molitor Immobilien GmbH und Orgentec Holding GmbH, möchte hier ein begrüntes Wohnquartier für Familien schaffen – mit einem Mix aus 322 Wohnungen, 44 Reihenhäusern, 6 freistehenden Einfamilienhäusern, einer KITA und Büroimmobilien. Auf dem Weg zum Wohnquartier gibt es allerdings eine besondere Herausforderung zu bewältigen: Der Boden des Geländes ist zurzeit noch mit vielfältigen Schadstoffen belastet. Bevor hier Familien ein Zuhause finden können, muss der Boden erst umfangreich saniert werden. Das muss so ökologisch nachhaltig wie möglich geschehen und gleichzeitig wirtschaftlich tragfähig sein. Schließlich soll es in dem neuen Budenheimer Wohnquartier insbesondere jungen Familien ermöglicht werden, sich den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. Auf dieser Homepage informieren wir Sie ausführlich über das neue Wohnquartier und wie mit einer Bodenbehandlungsanlage das belastete Erdreich gereinigt werden kann.

Die Nutzungsgeschichte des Areals

Steinbruch (Altstandort)

Die industrielle Nutzung des „Dyckerhoff-Geländes“ geht bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts zurück. 1856 startete Portland Zement den Betrieb eines Kalksteinbruchs. Zunächst Dampfloks und später Dieselloks transportierten das abgebaute Material zum Rheinufer. Auf dem Gelände wurden verschiedene Betriebsgebäude errichtet, so zum Beispiel für die Reparatur und Betankung der Loks und Steinbruchmaschinen. Es gab aber auch Lager für Schmierstoffe, Fette, Öle und Kohle, ein unterirdischer Dieseltank mit mehreren Zapfsäulen und weitere industrielle Infrastruktureinrichtungen. 1984 wurde der Steinbruch geschlossen, bis 2011 die Gebäude und Einrichtungen zurückgebaut. Das Abbruchmaterial wurde teils in Haufwerken auf dem Gelände gelagert. Durch Regen konnten sich die Belastungen im Abbruchmaterial auf dem Gelände verbreiten. Das Abbruchmaterial wurde teils auch in Gruben verfüllt.

Deponie (Altablagerung)

Im Osten des Entwicklungsgebiets befanden sich zu Beginn des 20. Jahrhunderts ehemalige Kalksteintagebaugruben. Diese wurden von 1953 bis maximal Anfang der 70er Jahre von der Gemeinde Budenheim mit Abraum und Hausmüll verfüllt, in weiteren Teilen nach unterschiedlichen Quellen auch schon ab 1945.

Schießstand

Nach Beendigung der Nutzung als Hausmüll- und Abraumdeponie durch die Gemeinde Budenheim wurde zu Beginn der 70er Jahre ein privater, halboffener Schießstand des Schützenclubs Budenheim 1967 errichtet. Dieser wurde mit Erdwällen als Kugelfang gesichert. Der Betrieb lief bis 2007, 2010 wurde die Anlage rückgebaut. Das Clubhaus war nicht an die Kanalisation angeschlossen, Brauchwasser wurde über eine Faulgrube entsorgt.

Sonstige Nutzungen

Der Bereich nördlich des Schießstands wurde seit den 70er Jahren als Lagerfläche an Bauunternehmen vermietet (Wiemer und Trachte, Porto Bau).

Art der Belastungen

Die verschiedenen Nutzungen insbesondere als Steinbruch und als Deponie haben ihre Spuren im Erdreich hinterlassen. Angesichts der langen Nutzungshistorie von über 150 Jahren muss das nicht verwundern. Schließlich galten in früheren Jahren andere Vorschriften, auch war die Sensibilität für Verunreinigungen der Umwelt nicht vorhanden bzw. nicht vergleichbar mit heutigen Maßstäben. Fest steht: Zum Schutz von Mensch und Natur muss das Gelände mittelfristig saniert werden. Aber wer trägt dafür die Kosten? Die Verantwortlichkeit für die Sanierung wird über die sogenannte Störerhaftung geregelt. Hier kommen u.a. der Verursacher oder der Eigentümer als Sanierungsverpflichteter in Betracht. Eigentümer und langjähriger Betreiber im Bereich des Steinbuchs (Altstandort), ist die Firma Dyckerhoff bzw. ihre Rechtsnachfolger.  Wer letztlich als Sanierungspflichtiger für den Bereich Deponie (Altablagerung) herangezogen wird, bedarf einer tiefergreifenden juristischen Prüfung. Es besteht hier jedoch die konkrete Gefahr, dass die Störerhaftung die Gemeinde Budenheim mit allen damit verbundenen Kosten trifft.

Das neue Wohnquartier

Insbesondere jungen Familien soll es in dem neuen Wohnquartier ermöglicht werden, den Traum vom eigenen Zuhause zu verwirklichen – ob im Reihenhaus oder in einer Eigentumswohnung. Sämtliche Reihenhäuser werden so konzipiert, dass sie die ISB-Kriterien für soziale Wohnraumförderung selbst genutzter Eigenheime erfüllen. Die insgesamt 322 Wohnungen des Quartiers reichen von Einzimmerappartements bis zu familienfreundlichen Vierzimmerwohnungen und verteilen sich auf drei aufgelockert angeordnete Bauabschnitte. Als weiterer wichtiger Baustein des familienfreundlichen Konzepts ist eine viergruppige Kindertagesstätte geplant. Die Energieversorgung des Quartiers wird umweltfreundlich über Geothermie erfolgen.

Die optische Visitenkarte des Wohnquartiers wird der Gebäuderiegel zur Mainzer Landstraße, in dem Wohnungen entstehen. Für das architektonische ansprechende Erscheinungsbild unter anderem mit Fassadenbegrünungen zeichnet das Budenheimer Architekturbüro Klein Architekten verantwortlich. Auch in allen weiteren Bereichen des Wohngebiets wird hoher Wert auf die Gestaltung gelegt. Zudem ist für das gesamte Quartier eine qualitätvolle landschaftsarchitektonische Einfassung vorgesehen.

Eine neue KITA für Budenheim

Am westlichen Rand des neuen Wohnquartiers soll eine neue viergruppige Kita entstehen. Betreiber wird die Gemeinde Budenheim sein.

Zeitgemäße Mobilität

Das Mobilitätskonzept des neuen Wohnquartiers setzt auf zeitgemäße Lösungen. Die gesamte Tiefgarage des Mehrfamilienhauses an der Mainzer Landstraße wird für Elektrofahrzeuge vorgerüstet. So wird das Parkraumkonzept aus Tiefgaragen, Außenstellplätzen und Fahrradstellplätzen bestehen. Die Bushaltestelle direkt vor dem Wohngebiet wird zudem eine direkte ÖPNV-Anbindung nach Mainz und Ingelheim gewährleisten.

Sozial geförderter Wohnungsbau

Insbesondere jungen Familien soll es in dem neuen Wohnquartier ermöglicht werden, den Traum vom eigenen Zuhause zu verwirklichen. Sämtliche Reihenhäuser werden so konzipiert, dass sie die ISB-Kriterien für soziale Wohnraumförderung (Stand 2. April 2020) selbst genutzter Eigenheime erfüllen. 

BBA – Ein ökologisches Vorzeigeprojekt

Das Erdreich in dem brachliegenden Dyckerhoff-Industriegelände ist belastet. Die Schadstoffe sind nur zum Teil durch die industrielle Nutzung verursacht. Sie rühren auch aus der Zeit, als die Gemeinde Budenheim das Gelände als Müllkippe nutzte. Mehr Infos zur Nutzungsgeschichte unter Historie. Bevor hier ein Wohnquartier entstehen kann, muss der Boden umfangreich saniert werden. Das soll nicht nur wirtschaftlich tragfähig, sondern auch ökologisch nachhaltig vor Ort geschehen. Denn wenn man die Böden einfach auf eine Deponie fahren würde, dann wäre das mit Blick auf die Umwelt doppelt schädlich: Einerseits kann ein großer Anteil der Böden durch Bodenbehandlung wieder nutzbar gemacht werden. Andererseits würde der Transport der Böden auf Deponien einen erheblichen CO2-Fußabdruck verursachen. Allein der Transport des Erdaushubs für das Wohnquartier würde ein CO2-Aufkommen von mindestens 790 Tonnen CO2 verursachen. Darum wurde die Idee entwickelt die Böden vor Ort zu reinigen: In einer durch einen grünen Wall vom Wohnquartier abgetrennten Bodenbehandlungsanlage mit einer geschlossenen Halle. Informationen rund um die geplante Bodenbehandlungsanlage finden Sie hier.
Die Bodenbehandlungs-Anlage:
Ein ökologisches Vorzeigeprojekt

• Belastete Böden recyceln statt

deponieren • Mechanische Reinigung ohne Chemie • CO2-Abdruck: Lange Transportwege vermeiden
Lärm- und Staubschutz:

• Bodenbehandlung in geschlossener

Betonhalle • Abluftfilterung

Fragen und Antworten zur Bodenbehandlungsanlage

Warum ist Erdbehandlung ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz?

Es ist das gleiche Prinzip wie bei der Mülltrennung zuhause: Wenn man das recycelbare Material vom Restmüll trennt, fällt viel weniger „tatsächlicher“ Müll an.

So ist es auch bei belastetem Erdreich: In der Regel kann ein Großteil des behandelten Bodens wiederverwendet werden. Nur ein kleiner Anteil muss auf einer Deponie entsorgt werden. An dieser Stelle die Klarstellung: Bei der geplanten Bodenbehandlungsanlage handelt es sich nicht um eine Deponie.
Ist die Bodenbehandlungsanlage eine Deponie?

Ein klares Nein: Die Bodenbehandlungsanlage ist keine Deponie. Es handelt sich um eine Anlage, in der Böden mechanisch – ohne Einsatz von Chemie – gereinigt werden, damit man sie wiederverwenden kann. Die geringen Bodenanteile, die nach der Behandlung nicht recycelt werden können, werden auf einer Deponie entsorgt.

Warum macht es Sinn, Erdbehandlung zu dezentralisieren?

Häufig müssen lange Strecken zurückgelegt werden, um belastete Böden zu entsorgen oder reinigen zu lassen. Fahrten zum Beispiel bis in die Eifel oder in die Pfalz gehen mit einem hohen Ausstoß an CO2 einher. Eine solche Luftverschmutzung durch CO2 ist nicht nur vollkommen irrsinnig, sondern auch vollkommen überflüssig. Durch dezentrale Erdbehandlungsanlagen können unnötige Transportfahrten vermieden werden – ein ganz wichtiger Beitrag zum Umweltschutz.

Was bedeutet die Bodensanierung für Budenheim?

Der Boden auf dem ehemaligen Dyckerhoff-Gelände ist belastet und muss mittelfristig saniert werden. Das ist eine Tatsache, mit der die Gemeinde Budenheim umgehen muss und bei der sie auch in der Verantwortung steht. Denn durch die frühere Nutzung des Geländes als Müllkippe ist die Gemeinde als Mitverursacher mit in der Verantwortung für die kostspielige Sanierung. Wenn das Gelände nun im Zuge des neuen Wohnquartiers saniert wird, entstehen für die Gemeinde keine Sanierungskosten.

Wo und wie wird der Boden in der Bodenbehandlungsanlage behandelt?

Zum Schutz vor Lärm und Staub erfolgt die Bodenbehandlung in einer geschlossenen Halle. Das Erdreich wird in einem Siebverfahren gereinigt. Es handelt sich um eine rein mechanische Reinigung. Chemie kommt nicht zum Einsatz.

Da auch Böden von außerhalb in der Anlage behandelt werden sollen: Welche Arten von belasteten Böden aus anderen Bauvorhaben werden in der Bodenbehandlungsanlage angenommen?

Die Böden, die von außerhalb zur Bodenbehandlung angenommen werden, werden über die gleichen oder vergleichbare Arten von Belastungen verfügen wie die, die auf dem Gelände vorgefunden werden: Mineralölrückstände, Schwermetalle und PAKs (Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe).

Verkehr: Wo fahren die LKWs entlang?

Die Situation ist eindeutig: In Budenheim besteht ein Durchfahrtsverbot für LKWs, die nicht der Nahversorgung dienen. Somit dürfen keine LKWs mit Bodenaushub durch Budenheim durchfahren. Die Zufahrt der LKWs von und zur Bodenbehandlungsanlage erfolgt über die A643/ Mainz-Mombach.

Mit wie vielen LKWs pro Tag ist zu rechnen?

An Betriebstagen ist mit einem LKW-Aufkommen aus der Bodenbehandlungsanlage von ca. 30 LKWs pro Tag zu rechnen, die über die A643 an- und abfahren (LKW-Durchfahrtsverbot in Budenheim). Hinzu kommen noch Kfz-Fahrten der Beschäftigten. Somit ergibt sich eine Gesamtanzahl von rund 50 Kraftfahrzeugen, die täglich zur Bodenbehandlungsanlage an- und abfahren. Dieses Verkehrsaufkommen ist sehr gering im Vergleich zu anderen möglichen Nutzungen an diesem Gewerbe- bzw. Industriestandort. Durch andere mögliche gewerbliche Nutzungen auf dem für die Bodenbehandlungsanlage vorgesehenen Gelände würden sich deutlich höhere Verkehrsbelastungen ergeben, z.B. durch Beschäftigten-, Lieferanten-, Kunden-, Patienten- oder Logistikverkehr.

Hier einige Beispiele für das geschätzte Verkehrsaufkommen verschiedener alternativer Nutzungen am gleichen Standort – jeweils pro Tag: Büro & Dienstleistung: ca. 605 Kfz Handwerk/Produktion mittlere Auslastung: ca. 284 Kfz Handwerk/Produktion hohe Auslastung: ca. 410 Kfz Ärztehaus: ca. 650 Kfz Logistiknutzung: ca. 1.030 Kfz Vergleich Bodenbehandlungsanlage: ca. 50 Kfz (davon ca. 30 LKWs)

Um wieviel Tonnen belastetes Erdreich handelt es sich in etwa im Entwicklungsgebiet?

Allein aus dem Areal müssen ca. 175.000 t kontaminiertes Erdreich saniert werden.

Das Gebiet liegt vom Höhenniveau her unterhalb der ehemaligen Mülldeponie. Kann es wegen der ehemaligen offenen Mülldeponie Probleme mit Grundwasser/ Oberflächenwasser geben?

Wenn nicht saniert wird, wird es definitiv Probleme mit dem Grundwasser geben. Um eine nachhaltige Lösung des Problems sicherzustellen, wird die geplante Sanierung mit einem Umweltmonitoring begleitet.

Wie muss man sich die Betriebszeiten der Anlage vorstellen?

Die Anlage wird ca. 250 Tage im Jahr im Betrieb sein. Geplant ist ein Betrieb von in der Regel 5 Tagen die Woche, Betriebszeiten 7-16 oder 7-17 Uhr. Letzteres wird zu gegebener Zeit geklärt.

Wie viel Tonnen Erdreich dürfen in der Bodenbehandlungsanlage gereinigt werden?

Die beantragte maximale Kapazität pro Jahr beträgt 200.000 t. Pro Tag dürfen maximal 1.500 t gereinigt werden. Bei der Tageshöchstmenge ist zu beachten, dass diese nicht die Regel darstellen wird, da die maximale Jahreskapazität 200.000 t nicht überschritten werden darf. Auf Basis der Jahreshöchstmenge von 200.000 t und 250 Betriebstagen im Jahr ergibt sich ein Durchschnittswert von höchstens 800 t pro Tag (bei übers Jahr gesehen maximaler Auslastung).

Gibt es Ausschlüsse von Rohmaterial – z.B. asbesthaltiges Material?

Es dürfen in der Anlage nur Böden behandelt werden, die über die gleichen oder vergleichbare Arten von Belastungen verfügen wie die, die auf dem Gelände vorgefunden werden (siehe oben). Andere Abfälle, die z.B. als asbest-, PCB- oder quecksilberhaltig einzustufen sind, werden nicht angenommen.

Welche Maßnahmen werden ergriffen, damit die Luftqualität im Umfeld der Anlage nicht durch Abluft beeinträchtigt wird?

Die Abluft der Halle wird in einem Filter entstaubt und in einem Aktivkohlefilter von Schadstoffen befreit. Die Gründächer der Anlage wirken staubbindend. Mit Blick auf die Luftqualität ist außerdem zu beachten: Es geht um Erdaushub und nicht um geruchsintensiven Müll.

Wie wird verhindert, dass kontaminiertes Material über die LKW-Reifen auf den Bereich außerhalb der Anlage verschleppt wird?

Die LKWs werden auf dem Gelände der Bodenbehandlungsanlage durch eine Reifenwaschanlage gefahren.

Warum kann das Gelände nicht als Naturbiotop für Dachs, Uhu und Co. bestehen bleiben?

Das Gelände ist per heute großflächig kontaminiert, d.h. auf fast allen Flächen finden sich verschiedene Schadstoffe – das gilt auch für Flächen, die vordergründig “Grün” aussehen. Einige dieser Schadstoffe gehen mit der Zeit auch ins Grundwasser. Aus diesem Grund sieht die zuständige Behörde, die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd), hier Sanierungsbedarf.

Diese Flächen müssen saniert werden, und zwar großflächig. Das heißt: Die vorhandene, kontaminierte Erde muss raus oder aber nach oben nach einem speziellen Regelwerk wasserdicht abgedeckt werden. Durch eine solche Abdeckung nach oben kann zum einen kein Regen mehr durch das kontaminierte Erdreich hindurchdringen und so Schadstoffe in das Grundwasser ausspülen. Zum anderen wird durch die Abdeckung verhindert, dass aus dem Boden Belastungen z.B. über Aufwuchs nach “draußen” gelangen. Einige der dort vorhandenen Stoffe, wie z.B. Arsen und Nickel, sind gut pflanzengängig. Wenn man die Tiere, die am Ende der Nahrungskette stehen (wie z.B. einen Uhu), schützen will, muss man die Belastungen so bald wie möglich entfernen.

Wie wird gewährleistet, dass die gewerbliche Nutzung nicht die anliegenden Bewohner beeinträchtigt?

Gemäß dem bisherigen Flächennutzungsplan handelt es sich bei dem Entwicklungsgebiet im Wesentlichen um ein GI bzw. ein GE (Industriegebiet und Gewerbegebiet). Eine Umwidmung im Zuge der Quartiersentwicklung, mit einem großen Anteil an ruhigen Wohnlagen, bedeutet für das Areal eine deutliche Qualitätssteigerung.

Der Plan: Statt eines flächigen Industriegebiets bzw. Gewerbegebiets soll das Areal großflächig als Wohnquartier genutzt werden, ergänzt um ein Mischgebiet. Das Wohngebiet wird durch Begrünungen und den Lärmschutzwall so gestaltet, dass das Gewerbe die geplante Wohnbebauung nicht beeinträchtigt.

Warum kann die Anlage nicht einfach nach der Bauphase wieder abgebaut werden?

Es macht wirtschaftlich als auch ökologisch (Carbon Footprint) keinen Sinn, eine derartige Anlage nach nur fünf Jahren wieder abzureißen. Nach Beendigung der Baumaßnahmen ist ein Weiterbetrieb der Anlage vorgesehen. Die Anlage muss einen Beitrag zur Wirtschaftlichkeit des umfangreichen Konversionsvorhabens leisten. Außerdem gibt es eine Reihe von ökologischen Gründen, in Sachen Kreislaufwirtschaft nicht auf der Bremse zu stehen. Erstens werden auf diese Weise Naturbaustoff-Ressourcen ersetzt, die in Deutschland nur mit hohem ökologischem Aufwand zu gewinnen und nur in begrenzter Menge vorhanden sind. Zweitens werden Deponiekapazitäten nicht unnötig in Anspruch genommen. Und drittens werden die Transportfahrten für die Erdlogistik drastisch reduziert und damit deren CO2-Fußabdruck minimiert. Durch ihren positiven Beitrag zum Recycling und zum Klimaschutz ist die Anlage ein ökologisches Vorzeigeprojekt.

Was ist sozial geförderter Wohnungsbau?

Es wurde in Zusammenhang mit der Projektentwicklung die Frage aufgeworfen, wie sozial geförderter Wohnungsbau definiert ist. Hierzu ist wichtig zu wissen, dass die soziale Wohnraumförderung sowohl selbst genutzten Wohnraum also auch Mietwohnraum umfasst. Nähere Informationen hierzu finden sich auf der Webseite des rheinland-pfälzischen Finanzministeriums. Soziale Wohnraumförderung fm.rlp.de

Warum wird beim sozial geförderten Wohnraum vor allem auf selbst genutzte Eigenheime gesetzt und nicht auf Mietwohnungen?

Das breite Angebot an Einfamilienhäusern orientiert sich an den Handlungsempfehlungen aus dem Wohnungsmarktkonzept des Landkreises Mainz-Bingen. Dieses sieht für Budenheim einen Fokus auf der Schaffung von Einfamilienhäusern im mittleren Segment vor. Um dieses Angebot insbesondere auch jungen Familien zu ermöglichen, werden sämtliche Reihenhäuser gemäß den Förderrichtlinien der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) konzipiert. So sich in Budenheim ausreichend förderfähige Familien finden, werden die Reihenhäuser an diese Zielgruppe vermarktet. Der Bereich des sozial geförderten Mietwohnungsbaus wird in Budenheim durch die Wohnungsbaugesellschaft Budenheim vorbildlich abgedeckt.Link zum Wohnungsmarktkonzept des Landkreises Mainz Bingen (Budenheim betreffend siehe S. 53 sowie Handlungsempfehlungen S. 67)

Ihre Fragen?

Sie haben Fragen zum neuen Wohnquartier oder zu der Bodenbehandlungsanlage? Dann schreiben Sie uns eine Nachricht an fragen@wohnquartier-budenheim.de